Generative KI und Urheberrecht

Generative Künstliche Intelligenz hat in kürzester Zeit die Art und Weise verändert, wie Texte, Bilder und Programmcode erstellt werden. Mit den neuen Möglichkeiten entstehen jedoch komplexe urheberrechtliche Fragestellungen, die Unternehmen und Kreative gleichermaßen betreffen.

Im Urheberrecht gilt grundsätzlich, dass nur menschliche Schöpfungen schutzfähig sind. Ergebnisse, die ausschließlich von KI-Systemen erzeugt werden, genießen daher regelmäßig keinen urheberrechtlichen Schutz. Dies wirft Fragen zur Verwertbarkeit und Exklusivität solcher Inhalte auf.

Bei der Nutzung von Trainingsdaten entstehen weitere Risiken. Werden urheberrechtlich geschützte Werke ohne ausreichende Rechtebasis verarbeitet, kann dies zu Rechtsverletzungen führen. Besonders problematisch ist dies in Bereichen wie Kunst, Softwareentwicklung oder Journalismus, in denen KI-Modelle oft auf riesige Mengen fremder Inhalte zugreifen.

Für Unternehmen bedeutet dies: Der Einsatz generativer KI erfordert klare Richtlinien, sorgfältige Prüfung der Lizenzbedingungen und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen mit Vertragspartnern. Gleichzeitig sollte die Transparenz gegenüber Kunden und Geschäftspartnern gewährleistet sein.

Die Rechtsprechung und Gesetzgebung entwickelt sich dynamisch weiter. Bis verbindliche Regelungen geschaffen sind, empfiehlt sich ein vorsichtiger und dokumentierter Umgang mit KI-generierten Inhalten.

Weiter
Weiter

Cybersecurity Awareness