Datenübermittlung in Drittstaaten
Schrems II hat die Datenübermittlung in Drittstaaten verschärft. Standardvertragsklauseln bieten nur mit ergänzenden Maßnahmen ausreichende Rechtssicherheit.
Schrems II hat die Datenübermittlung in Drittstaaten verschärft. Standardvertragsklauseln bieten nur mit ergänzenden Maßnahmen ausreichende Rechtssicherheit.