Datenschutzvorfälle und Meldepflichten nach DSGVO

Datenschutzvorfälle gehören zu den größten Risiken moderner Unternehmen. Trotz technischer Sicherheitsmaßnahmen können menschliche Fehler, Cyberangriffe oder Fehlkonfigurationen dazu führen, dass personenbezogene Daten offengelegt, verändert oder gelöscht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Verantwortliche in solchen Fällen zu einer schnellen und strukturierten Reaktion.

Nach Art. 33 DSGVO muss ein Datenschutzvorfall unverzüglich und, wenn möglich, innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Dabei sind Art, Umfang und Folgen des Vorfalls zu beschreiben sowie die ergriffenen oder geplanten Gegenmaßnahmen darzulegen. Nur wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen ausgeschlossen werden kann, entfällt die Meldepflicht.

In bestimmten Fällen verlangt Art. 34 DSGVO zusätzlich die Benachrichtigung der betroffenen Personen, insbesondere wenn ein hohes Risiko für deren persönliche Daten besteht.

Für Unternehmen ist es entscheidend, interne Prozesse und Zuständigkeiten klar zu regeln. Ein funktionierendes Incident-Response-Management, Schulungen der Mitarbeitenden und eine lückenlose Dokumentation sind die Grundlage für eine rechtskonforme und effiziente Bewältigung von Datenschutzvorfällen.

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