Datenschutzbeauftragter - extern oder intern?
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollen. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet bestimmte Unternehmen, eine geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Entscheidung hat praktische und rechtliche Konsequenzen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt die Abläufe im Unternehmen meist sehr genau und ist unmittelbar in die Prozesse eingebunden. Dies erleichtert die Kommunikation, birgt jedoch Risiken wie mögliche Interessenkonflikte, eingeschränkte Unabhängigkeit und den Aufwand für kontinuierliche Fortbildungen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt in der Regel spezialisierte Fachkenntnisse und Praxiserfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit. Er gewährleistet größere Unabhängigkeit und kann auf Ressourcen eines Expertenteams zurückgreifen. Allerdings fehlt ihm zu Beginn die detaillierte Kenntnis der internen Strukturen, was eine sorgfältige Einarbeitung erfordert.
Die Wahl hängt von der Unternehmensgröße, der Art der verarbeiteten Daten und den vorhandenen internen Kompetenzen ab. Wichtig ist, dass der Datenschutzbeauftragte fachlich qualifiziert, unabhängig und organisatorisch so eingebunden ist, dass er seine Aufgaben wirksam erfüllen kann.