KI-Verordnung und Arbeitsrecht
Die europäische KI-Verordnung schafft erstmals einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Besonders im Arbeitsrecht wird sie weitreichende Folgen haben, da KI-Systeme bereits heute in nahezu allen Phasen des Arbeitsverhältnisses Anwendung finden – von der Personalgewinnung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Im Bewerbungsverfahren unterstützen KI-gestützte Systeme die Auswahl geeigneter Kandidaten. Dabei besteht die Gefahr, dass auf Basis verzerrter Datensätze diskriminierende Ergebnisse entstehen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass eingesetzte Systeme transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei agieren.
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses kann KI Leistungsdaten auswerten, Arbeitseffizienz messen oder Fehlzeiten analysieren. Solche Anwendungen berühren regelmäßig Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Gleichzeitig sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Datenminimierung, Zweckbindung und Transparenz.
Auch bei Personalentscheidungen wie Beförderungen oder Kündigungen dürfen automatisierte Auswertungen nicht ohne menschliche Kontrolle erfolgen. Entscheidungen, die ausschließlich auf KI-Analysen beruhen, können gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen oder datenschutzwidrig sein.
Künstliche Intelligenz kann Arbeitsprozesse effizienter gestalten, muss sich jedoch an Datenschutz, Diskriminierungsverbot und Mitbestimmungsrechten messen lassen. Nur bei klaren Zuständigkeiten, dokumentierten Prozessen und transparenter Anwendung kann der rechtssichere Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis gelingen.