Datensparsamkeit vs. Datengetriebenes Business
Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Unternehmen zur Datensparsamkeit. Personenbezogene Daten dürfen nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet werden, wie es für den konkreten Zweck erforderlich ist. Gleichzeitig setzen viele Geschäftsmodelle auf Big Data, um durch umfassende Datenanalysen neue Produkte zu entwickeln, Kundenverhalten vorherzusagen und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Dieser Spagat stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Einerseits verlangt die DSGVO klare Zweckbindung, Transparenz und Löschungspflichten. Andererseits erfordern datengetriebene Strategien möglichst umfassende Datensätze, die sich oft nur schwer mit den Grundprinzipien der Datensparsamkeit vereinbaren lassen.
Praxisgerechte Lösungen bestehen in einer sorgfältigen Datenklassifizierung, der konsequenten Anonymisierung oder Pseudonymisierung sowie in einem stringenten Berechtigungskonzept. Ergänzend sind Datenschutz-Folgenabschätzungen ein wichtiges Instrument, um Risiken zu bewerten und Compliance nachzuweisen.
Unternehmen, die den Grundsatz der Datensparsamkeit ernst nehmen und zugleich innovative Datenstrategien entwickeln, können den rechtlichen Anforderungen gerecht werden und dennoch von den Chancen datengetriebener Geschäftsmodelle profitieren.