NIS-2-Richtlinie und Unternehmen – Neue Pflichten für IT-Sicherheit
Die NIS-2-Richtlinie ist das zentrale europäische Regelwerk zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie erweitert die bisherigen Pflichten deutlich und betrifft künftig weit mehr Unternehmen als zuvor. Ziel ist ein einheitliches, hohes Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der gesamten Europäischen Union.
Die Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheitsvorfälle zu verhindern und ihre Auswirkungen zu minimieren. Dazu gehören unter anderem Risikomanagement, Notfall- und Wiederherstellungspläne, Sicherheitsüberprüfungen sowie klare Meldeverfahren bei Cybervorfällen.
Erstmals fallen auch mittelgroße Unternehmen aus Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Lebensmittelproduktion, digitale Dienste oder Forschung unter die neuen Vorgaben. Verstöße gegen die NIS-2-Richtlinie können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung begründen.
Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen sollten frühzeitig Verantwortlichkeiten festlegen, interne Prozesse prüfen und ihre Sicherheitsarchitektur an die neuen Anforderungen anpassen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgt durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz, das eine enge Verzahnung mit der DSGVO und bestehenden IT-Sicherheitsstandards vorsieht.
IT-Sicherheit ist damit nicht mehr nur eine technische Aufgabe, sondern Teil einer umfassenden Compliance-Strategie, die rechtliche, organisatorische und unternehmensstrategische Aspekte verbindet.