Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in der Praxis
Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist eines der wichtigsten Instrumente der Datenschutz-Grundverordnung. Sie dient dazu, Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Nach Art. 35 DSGVO ist eine DSFA immer dann erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene mit sich bringt.
Dies betrifft insbesondere den Einsatz neuer Technologien, umfangreiche Datenverarbeitungen oder automatisierte Entscheidungsprozesse. Beispiele sind KI-basierte Systeme zur Bewertung von Mitarbeitern, Videoüberwachung oder Profiling im Marketing. Unternehmen müssen in solchen Fällen die geplanten Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren, die Risiken bewerten und technische sowie organisatorische Maßnahmen definieren, um diese Risiken zu minimieren.
Eine praxisgerechte DSFA folgt einem strukturierten Vorgehen: Beschreibung des Vorhabens, Identifizierung möglicher Datenschutzrisiken, Bewertung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere sowie Festlegung von Abhilfemaßnahmen. Auch eine frühzeitige Einbindung des Datenschutzbeauftragten ist zwingend erforderlich.
Die DSFA ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein strategisches Werkzeug. Sie hilft Unternehmen, Compliance nachzuweisen, Vertrauen zu schaffen und Datenschutz als Teil verantwortungsvoller Unternehmensführung zu etablieren.