KI in der Personalverwaltung – Chancen und Risiken bei automatisierten Bewertungen

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Personalverwaltung verspricht Effizienz und Objektivität. Systeme unterstützen Bewerbungsprozesse, analysieren Leistungsdaten oder identifizieren Entwicklungspotenziale. Gleichzeitig entstehen neue rechtliche und ethische Herausforderungen, insbesondere bei automatisierten Bewertungen von Mitarbeitern.

KI-gestützte Analysen können unbewusste Vorurteile reduzieren, sie können aber ebenso neue Diskriminierungen schaffen. Wenn Trainingsdaten verzerrt sind, spiegeln sich diese Muster in den Ergebnissen wider. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass eingesetzte Systeme nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und technisch verlässlich sind.

Das Arbeitsrecht setzt hier enge Grenzen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung dürfen automatisierte Entscheidungen, die rechtliche Wirkung entfalten, nicht ohne menschliche Kontrolle erfolgen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet jede Form der Diskriminierung aufgrund personenbezogener Merkmale. Der Betriebsrat hat zudem Mitbestimmungsrechte, wenn KI-Systeme zur Überwachung oder Leistungsbewertung eingesetzt werden.

KI kann die Personalverwaltung effizienter und objektiver gestalten. Voraussetzung ist jedoch ein bewusster, rechtssicherer Einsatz, der Datenschutz, Fairness und Mitbestimmung vereint. Nur dann entsteht Vertrauen in die Technologie und Akzeptanz bei den Beschäftigten.

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Cloud-Compliance und Datensicherheit im internationalen Umfeld

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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in der Praxis